Ein Schutzkonzept, in dem verschiedene Formen von Gewalt beleuchtet werden, hat die Funktion, dass die Sportler*innen bzw. alle Vereinsmitglieder sich sicher fühlen können. Außerdem werden Sie dazu befähigt sich zu organisieren und wissen, wann und wo sie sich wie Hilfe holen können. Daher erläutern wir hier die verschiedenen Gewaltformen, quasi als Basis der Schutzkonzepterstellung. Diese Erläuterung taucht ebenfalls in eurem Schutzkonzept später auf, damit die Basisinformationen auch an alle Leser*innen weitergegeben werden.

Interpersonale Gewalt sind, laut Weltgesundheitsorganisation, Gewalttaten, die von einer anderen Person (Trainer*in, Übungsleiter*in, Sportler*in, Vereinsfunktionär*in, Kampfrichter*in, ...) oder einer kleinen Personengruppe (Personen eines Sportteams, ...) ausgehen. 

Diese können sein:
  • sexualisierte Gewalttaten
  • körperliche Gewalttaten
  • emotionale Gewalttaten
  • Vernachlässigung                     (WHO, 2016)

Der LSB NRW verwendet folgende Definition von "sexualisierter Gewalt":

"Sexualisierte Gewalt ist ein Oberbegriff für verschiedene Formen von Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität." (vgl. Rulofs & Palzkill, 2018, Rulofs, 2015)

Folgende drei Formen werden unterschieden und mit Beispielen unterlegt:
  • Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt: z. B. anzügliche Bemerkungen oder Blicke, Versand oder Anfragen von sexualisierten Bildern, Aufhängen pornografischer Inhalte, verbale Belästigung, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Aufforderung zum Konsum sexueller Inhalte
  • Sexualisierte Grenzverletzungen: z. B. unangemessene Berührungen (z. B. bei Massagen, Verletzungen), erzwungene 1:1-Situationen, körperliche Hilfen ohne Einwilligung, sexuelle Rituale ohne Körperkontakt
  • Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt: z. B. erzwungene sexuelle Handlungen, Küsse gegen den Willen, sexuelle Rituale mit Körperkontakt, Vergewaltigung       (Jud, 2015)
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht:
Diskriminierung bedeutet Abwertung, Ausschluss oder Ungleichbehandlung aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale. Im Sport zeigt sich das zum  Beispiel durch:
  • respektlose Sprache oder absichtliches Nicht-Gendern (z.B. nur von Sportlerinnen zu reden, statt auch von Sportlern)
  • fehlende Regelungen für TIN-Mitglieder (trans-, inter- und nicht-binäre Menschen)
  • fehlende Einzel-Umkleiden oder binäre Geschlechterstrukturen (also nur männliche und weibliche Geschlechter)
Broschüre: Empfehlungen für ein geschlechterinklusives Sportumfeld

Der LSB NRW verwendet die inhaltliche Definition der WHO für "körperliche Gewalt":

"Zu körperlicher Gewalt gelten einzelne oder wiederholte Handlungen, die eine tatsächliche oder potentielle physische Schädigung bei den Betroffenen hervorrufen." (WHO, 2016)

Dazu gehören:
  • Schlagen, Treten, Schütteln
  • Zwang zur Einnahme von Substanzen (z. B. Medikamente)
  • Sport als Bestrafung
  • Überforderung oder Ignorieren von Verletzungen

Der LSB NRW verwendet die inhaltliche Definition der WHO für "psychische Gewalt":

"Nicht-körperliche Handlungen, die der psychischen Gesundheit oder der sozialen Entwicklung schaden können." (WHO, 1999)

Beispiele:
  • Demütigungen, Einschüchterungen, Bedrohungen
  • abwertende Kommentare, Mobbing, Ignoranz, Isolation
  • emotionale Rituale, unfaire Behandlungen
  • Kritik an der körperlichen Erscheinung oder Leistung,
  • keine Anerkennung von Bemühungen
  • Abverlangen von unrealistischen sportlichen Leistungen
  • Sportler*innen "Unter-Druck-setzen"

Der LSB NRW verwendet die inhaltliche Definition der WHO zu "Vernachlässigung":

"Vernachlässigung bedeutet, dass die grundlegenden physischen und psychischen Bedürfnisse einer*eines Sportler*in nicht erfüllt werden." (WHO, 2016)

Beispiele:
  • mangelnde Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeiten
  • fehlende medizinische Versorgung bei Verletzungen
  • keine geeignete Ausrüstung
  • unsichere Bedingungen bei sportlichen Aktivitäten
  • fehlende Aufsicht
  • unterlassene Weitergabe von Wissen über Vorfälle sexualisierter Gewalt

Die Entwicklung des Generators wäre ohne die großzügige Unterstützung der

Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt(DSEE) nicht möglich gewesen!